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   OLG Zweibrücken, 22.12.2010 - 3 W 202/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19395
OLG Zweibrücken, 22.12.2010 - 3 W 202/10 (https://dejure.org/2010,19395)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.12.2010 - 3 W 202/10 (https://dejure.org/2010,19395)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 3 W 202/10 (https://dejure.org/2010,19395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 VAG, §§ 66 ff VAG, § 72 Abs 1 VAG, § 19 GBO
    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Sperrvermerks zu Gunsten einer Versicherung als Grundschuldgläubigerin vor Überführung des Grundpfandrechts in das Sicherungsvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Sperrvermerks zugunsten einer Versicherung als Grundschuldgläubigerin; Grundsätze einer Bewilligungsbefugnis und Antragsbefugnis des Versicherers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 66; GBO § 19
    Erst nach Zuführung des Grundpfandrechts zum Sicherungsvermögen darf das Grundbuchamt die Eintragung eines Sperrvermerks vornehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAG § 66; GBO § 19
    Voraussetzungen der Eintragung eines Sperrvermerks zu Gunsten einer Versicherung als Grundschuldgläubigerin; Bewilligungs- und Antragsbefugnis des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1040
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2010 - 3 W 202/10
    Das Grundbuchamt darf deshalb nicht bewusst daran mitwirken, das Grundbuch unrichtig zu machen; es darf keine Eintragung vornehmen, deren Unrichtigkeit ihm positiv bekannt ist (BGHZ 35, 135 und BGHZ 106, 108).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2010 - 3 W 202/10
    Das Grundbuchamt darf deshalb nicht bewusst daran mitwirken, das Grundbuch unrichtig zu machen; es darf keine Eintragung vornehmen, deren Unrichtigkeit ihm positiv bekannt ist (BGHZ 35, 135 und BGHZ 106, 108).
  • LG Traunstein, 19.03.1980 - 4 T 610/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2010 - 3 W 202/10
    Zur Eintragung des Sperrvermerks hätte deshalb seine Behauptung ausgereicht, das Grundstück sei dem Sicherungsvermögen zugeführt verbunden mit der Bewilligung der Eintragung der Verfügungsbeschränkung (LG Traunstein, Beschluss vom 19.3.1980, 4 T 610/80).
  • OLG Schleswig, 16.03.2011 - 2 W 49/10

    Löschung des Briefgrundpfandrechtes eines Versicherungsunternehmens -

    Letzteres ist zwar im Ansatz richtig, weil das Grundbuchamt nicht bewusst daran mitwirken darf, das Grundbuch unrichtig zu machen (vgl. für den umgekehrten Fall der Eintragung eines Treuhändersperrvermerks OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 2010, 3 W 202/10, bei juris - m. w. N.).
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